BMJV in Leichter Sprache

Leichte Sprache Justiz HurrakiVom Bundes·ministerium der Justiz und
für Verbraucher·schutz gibt es jetzt Informationen in Leichter Sprache.

Das kurze Wort für Bundes·ministerium der Justiz und
für Verbraucher·schutz ist: BMJV

Das BMJV hat eine eigene Internet·seite.
Auf der Seite gibt es einen Schalter für Leichte Sprache.

Auf der Leichte Sprache Seite gibt es 3 Unterseiten.
Auf den Seiten steht welche Informationen es auf der Internet·seite gibt.
Und was das BMJV macht.

Es gibt auch ein Wörterbuch in Leichter Sprache.
Dort stehen zum Beispiel diese Wörter:

  • Betreuungs-Recht
  • Bundes-Kanzlerin oder Bundes-Kanzler
  • Gesellschaften
  • Rechtsprüfung
  • Verfassung von Deutschland

Das besondere an der Internet·seite vom BMJV.
Viele Texte haben eine Creative Commons Lizenz.
Das ist eine offene Lizenz.
Das heißt:
Die Bürger können die Texte weiter verwenden.
Zum Beispiel kopieren.

Das ist wichtig.
Manche Lizenzen können eine Barriere sein.
Aber offene Lizenzen bauen Barrieren ab.
Offene Lizenzen sind wichtig für Leichte Sprache.

Auch das Hurraki Wörterbuch hat eine offene Lizenz.
Hurraki meint:
Niemand soll ausgegrenzt werden.
Alle haben ein Recht auf Information.

Hurraki ist aufgefallen.
Auf der Leichte Sprache Seite vom BMJV sind auch Absätze in schwerer Sprache.

Zum Beispiel steht auf der Leichte Sprache Seite:

Die Abteilung „Verbraucherpolitik“ ist zuständig insbesondere für Fragen des wirtschaftlichen und rechtlichen Verbraucher-Schutzes. Dazu gehört der Verbraucher-Schutz in der Informations-Gesellschaft, also alle Aspekte die sich im Zusammenhang mit Internet und Informations-Technologie ergeben. Ebenfalls umfasst ist der Bereich der Finanz-Dienstleistungen. Hier werden alle Themen im Zusammenhang mit dem Zahlungs-Verkehr und dem Finanz-Markt behandelt.

Hier geht es zur Leichte Sprache Seite vom BMJV:
www.bmjv.de/DE/LeichteSprache/Leichte_Sprache_node.html