BPjM in Leichter Sprache


In Deutschland gibt es die Bundes·prüf·stelle für jugend·gefährdende Medien.
Von der Bundes·prüf·stelle gibt es jetzt auch Informationen in Leichter Sprache.

Das kurze Wort für Bundes·prüf·stelle für jugend·gefährdende Medien ist BPjM.
Die BPjM ist eine Behörde.
Die Behörde gehört zum
Bundes·ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die BPjM hat eine Internet·seite.
Auf der Internet·seite gibt es auch Informationen in Leichter Sprache.
Auf der Seite in Leichter Sprache steht:

Wir prüfen verschiedene Medien,
ob sie jugend-gefährdend sind.
Wenn sie jugend-gefährdend sind,
werden sie indiziert.
Das ist ein Fach-Ausdruck und bedeutet,
dass diese Medien in eine Liste eingetragen werden.
Die Liste heißt auch: Index.

Es gibt strenge Regeln für alle Medien,
die auf diesem Index stehen.
Sie dürfen für Kinder und Jugendliche nicht einfach zugänglich sein.

Und es wird erklärt was jugend·gefährdend heißt.

Hier geht es zur Internet·seite in Leichter Sprache:
www.bundespruefstelle.de/bpjm/Service/leichte-sprache.html