Das Eisenbahn-Bundes-Amt in Leichter Sprache

Seit dem Jahr 1994 gibt es in Deutschland das
Eisenbahn-Bundes-Amt.
Das Eisenbahn-Bundes-Amt hat eine eigene Internet-seite.
Dort gibt es jetzt auch Informationen in Leichter Sprache.

Insgesamt gibt es drei (3) Seiten in Leichter Sprache.
Es gibt eine Überischts-seite.
Auf einer Seite gibt es eine Art Gebrauchsanweisung in
Leichter Sprache für die Seite.
Und es gibt eine Seite mit Informationen über das
Eisenbahn-Bundes-Amt.

Dort steht zum Beispiel:

In Deutschland gibt es viele Gesetze.
Ein Gesetz ist eine Regel oder eine Vorschrift.
Es gibt auch Gesetze für Eisenbahnen.

Diese Gesetze für Eisenbahnen gibt es,
damit Eisenbahnen sicher sind,
und keine Unfälle passieren.

In den Gesetzen für Eisenbahnen steht auch:

  • Wie schnell Eisenbahnen fahren dürfen.
  • Wie Bahnhöfe gebaut werden müssen oder
  • Wann Schienen und Eisenbahnen repariert werden müssen.
  • Eisenbahnen müssen den Gesetzen entsprechen.
    Sonst dürfen sie nicht fahren.
    Wir prüfen, ob die Eisenbahnen sicher sind.
    So, wie es in den Gesetzen für Eisenbahnen steht.

Hier geht es zum Eisenbahn-Bundes-Amt in Leichter Sprache:
www.eba.bund.de/DE/LeichteSprache/leichtesprache_node.html

Ein Artikel über die Leichte Sprache Infos von der Deutschen Bahn:
Bahnfahren in Leichter Sprache