Leichte Sprache in der Verwaltung

Baden-Württemberg Leichte Sprache
Im Land Baden-Württemberg gibt es das
Ministerium für Soziales und Integration.
Das Ministerium hat ein Heft gemacht.
Das Heft ist für die Verwaltung.
Verwaltungs·mitarbeitende sollen lernen,
sich besser auszudrücken.

Manfred Lucha ist der Minister vom
Ministerium für Soziales und Integration.
Er sagt:

Viele Menschen können sich im Alltag zwar in deutscher Sprache verständigen, stoßen jedoch an ihre Grenzen, wenn es sich um schwierige Texte und abstrakte Sachverhalte handelt. Informationen oder Bescheide von Behörden und Institutionen fallen oft in die Kategorie solch schwer verständlicher Texte. Gerade sie enthalten jedoch wichtige Informationen und Inhalte, die vom Adressaten auch verstanden werden müssen. Nur wer versteht, was er tun soll, kann entsprechend handeln, und nur wer seine Rechte und Ansprüche kennt, kann diese auch wahrnehmen und einfordern

Das Ministerium hat ein Heft gemacht.
Das Heft heißt:
Leichte Sprache in der Verwaltung
Eine Handreichung für für Verwaltungen in Baden-Württemberg

Im Heft gibt es verschiedene Informationen.
Zum Beispiel:

  • Die Leichte Sprache Regeln
  • Wie kann man Texte übersetzen
  • Unterschiede zwischen Leichter Sprache und einfacher Sprache

Es gibt auch Beispiele.
Zum Beispiel dieses hier:

Zur Abholung des Ausweises können Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss sich mit einem gültigen Dokument ausweisen (Ausweiss oder Pass).

Übersetzung in Leichter Sprache:

Wenn Sie keine Zeit haben,
kann auch eine andere Person
für Sie den Ausweis abholen.
Die Person muss von Ihnen
eine Erlaubnis dafür bekommen.
Die Person muss einen Ausweis
mitbringen.
Sie müssen die Erlaubnis aufschreiben.
Sie müssen die Erlaubnis unterschreiben.

Das Heft ist 60 Seiten lang.
Hier gibt es das Heft:
http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Publikationen/Handreichung_Leichte-Sprache-in-der-Verwaltung_barrierefrei.pdf