Vollmacht Ratgeber in leichter Sprache

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen hilft Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung ist b v k m

Der bvkm hat einen Ratgeber gemacht.
Der Ratgeber heißt:
Ich sorge für mich! Vollmacht in leichter Sprache
Der Ratgeber ist in leichter Sprache geschrieben.

 

Manche Menschen mit Behinderung brauchen einen gesetzlichen Betreuer.
Ein gesetzlicher Betreuer ist eine Person,
die für Menschen mit Behinderungen rechtliche Sachen entscheidet.

Manchmal reicht eine Vollmacht.
Eine Vollmacht ist eine Erklärung.
In der Erklärung steht,
wer für den Mensch mit Behinderung zuständig ist.
Bei rechtlichen Sachen.

In dem Ratgeber werden Beispiele erklärt.
Es wird der Unterschied zwischen einer Vollmacht,
und einer rechtlichen Betreuung erklärt.

Zu dem Ratgeber gibt es einen Film.
Der Film zeigt zwei Menschen mit Behinderung.
Er zeigt wie sie zu einem Beratungstermin gehen.
Und dann eine Vollmacht machen.

Der Ratgeber steht im Internet.
Das ist die Internetseite:
http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Rechtsratgeber/Vollmacht.pdf

Man kann den Ratgeber auch mit der Post bestellen.
Oder über E-Mail.

Der Ratgeber kostet drei (3) Euro.
Der Film kostet drei (3) Euro.
Wenn man beides zusammen bestellt,
kostet es fünf (5) Euro.

Zum Bestellen muss man ein Formular ausfüllen.
Das ist das Formular:
http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Rechtsratgeber/Bestellformular_Vollmacht.pdf

Das ist die Postadresse:
bvkm
Brehmstrasse. 5-7
40239 Du?sseldorf

Das ist die E-Mail:
verlag@bvkm.de

Der Elternverein Leben mit Behinderung hat beim Ratgeber mitgemacht.