Gewohnheitsrecht

(Weitergeleitet von Übung: Gewohnheitsrecht)

Ein Gewohnheitsrecht sind Regeln und Abmachungen.

Sie gelten zwischen den Menschen.


Bei einem Gewohnheits·recht werden keine Regeln auf·geschrieben.

Trotzdem werden die Regeln und Abmachungen eingehalten.

Und die Menschen müssen sich an die Regeln halten.


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Gleiche WörterBearbeiten

Ungeschriebenes Gesetz


Genaue ErklärungBearbeiten

Gewohnheits·rechte stehen nicht in Gesetz·texten.


Ein Gewohnheits·recht entsteht durch Wiederholen und üben.

Zum Beispiel wenn viele Menschen immer die gleichen Sachen machen.

Und immer die·selben Absprachen machen.

Und immer die·selben Absprachen einhalten.

Nach einiger Zeit entstehen feste Regeln die Menschen einhalten.


Es gibt viele Gewohnheits·rechte.

Zum Beispiel das Jedermanns·recht.

 

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