Barrierefreie Informationstechnik Verordnung

Die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung ist ein Gesetz.

Das kurze Wort dafür ist BITV.

Die BITV gehört zum Behinderten-gleichstellungs-gesetz.

In der BITV steht:

Internet-seiten von Behörden müssen barrierefrei sein.

Das heißt:

Informationen auf sollen für alle sein.

Jeder soll die Internet-seiten verstehen und benutzen können.


Gleiche WörterBearbeiten

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

BITV (Abkürzung)

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

BITV 2.0


Genaue ErklärungBearbeiten

Manche Menschen benutzen Hilfsmittel um Internet-seiten anzuschauen.

In der Verordnung steht,

dass die Hilfsmittel mit den Internet-seiten funktionieren müssen.


In der Verordnung stehen Regeln von:

Web Content Accessibility Guidelines


BITV 2.0Bearbeiten

Die zweite Version von BITV heißt: BITV 2.0.

Die zweite Version ist am 12. September 2011 gemacht worden.

Die zweite Version hat mehr Regeln.

Zum Beispiel:

Bis zum 22. März 2014 mussten alle Internet·seiten des Bundes barrierefrei sein.

Die Internet·seiten müssen Gebärden·sprache und Leichte Sprache haben.

 

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