Gewaltenteilung
Gewaltenteilung ist eine Auf·teilung von Regeln und Macht in einem Land.
Dadurch teilt man die Staats·gewalt auf.
Damit es mehrere Menschen·gruppe gibt,
die sich um Regeln und Gesetze kümmern.
Gleiche WörterBearbeiten
Aufteilung von Macht in einem Staat
Aufteilung von Macht in einem Land
Macht·aufteilung
Gewalten·trennung
Gewalten·verschränkung
Gewaltein·teilung
Gewalten·gliederung
Gewaltenteilungsprinzip
Genaue ErklärungBearbeiten
Gewalten·teilung macht man,
damit keine einzelne Gruppe viel Macht hat.
Und damit kein einzelner Macht ausnutzen kann.
Die Staats·gewalt wird in diese drei Gruppen auf·geteilt.
- Gruppe die Gesetze macht
- Gruppe die Gesetze kontrolliert - damit Gesetze eingehalten werden
- Gruppe die über Recht und Unrecht entscheiden müssen - wenn die Gesetze nicht eingehalten werden
Die 3 Gruppen kontrollieren sich auch gegenseitig.
Damit sich jede Gruppe an die Regeln hält.
Eine einzelne Person kann durch Gewalten·teilung nicht alle Macht bekommen.
Weil:
- Macht wird verteilt - zum Beispiel an Gemeinden und Städte
- Es gibt regelmäßig Wahlen
- Personen machen eine Aufgabe nur eine Zeit lang - nicht für immer
Gewalten·teilung gibt es in Deutschland und in vielen anderen Ländern.
Die Staats·wissenschaften untersucht die Gewalten·teilung.
Erfunden hat die Gewalten·teilung John Locke.
|