Wahlgrundsätze
Für jede Parlaments - Wahl in Deutschland gibt es Wahlgrundsätze.
Das heißt jede Wahl soll:
allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wahlregeln
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Allgemein heißt:
Alle dürfen wählen gehen.
Zum Beispiel darf bei der Bundestagswahl in Deutschland,
jede Bürgerin und jeder Bürger ab 18 Jahren wählen gehen.
Wahlen waren nicht immer "Allgemein".
Zum Beispiel gab es Wahlen bei denen Frauen nicht wählen durften.
Diese Wahl war dann nicht allgemein.
Unmittelbar heißt:
Alle geben selbst ihre Stimme ab.
Der Wahlkandidat wird direkt gewählt.
Manche sagen dazu: Direktwahl.
Das ist nicht überall so.
Zum Beispiel in den Vereinigten Staaten bei der Präsidentenwahl.
Dort wählen die Bürgerinnen und Bürger
Wahlfrauen oder Wahlmänner.
Diese Wahlmänner oder Wahlfrauen wählen dann den Präsidenten.
Frei heißt:
Jede Wählerin und jeder Wähler entscheidet selbst wo sie oder er das Kreuz macht.
Zum Beispiel:
Niemand darf gezwungen werden jemanden zu wählen,
den er nicht wählen möchte.
Gleich heißt:
Jede Stimme zählt gleich viel.
Zum Beispiel:
Wenn jemand reich ist,
zählt die Stimme genauso viel,
wie wen jemand arm ist.
Oder:
Die Stimme von einem Müllmann zählt genausoviel,
wie die Stimme von einem Professor.
Geheim heißt:
Niemand darf zuschauen wie jemand einen Stimmzettel ausfüllt.
Deshalb gibt es Wahlkabinen und Wahlurnen.
Geheim heißt auch,
niemand muss sagen wen sie oder er gewählt hat.
In Deutschland stehen die Wahlregeln im Grundgesetz.
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