Bayrisches Sozial·gericht in Leichter Sprache
In Bayern gibt es 7 Sozial·gerichte.
Die Gerichte haben zusammen eine Internet·seite.
Auf der Internet·seite gibt es jetzt Leichte Sprache Infos.
Auf der Internet·seite gibt es einen Schalter für Leichte Sprache.
Es gibt 1 Leichte Sprache Seite.
Alle Informationen stehen untereinander.
Neben dem Text sind gemalte Bilder.
Auf der Leichte Sprache Seite steht:
- wo welche Informationen auf der Seite stehen
- Die Aufgaben der Sozial·gerichte
- Infos über Gerichts·entscheidungen
- Für was das Sozial·gericht zuständig ist
- Kranken-Versicherung
- Pflege-Versicherung
- Renten-Versicherung
- Arbeitslosen-Versicherung
- Unfall-Versicherung
Aber die Sozial-Gerichte sind auch für andere Sachen zuständig.
Zum Beispiel:
Für die Grund-Sicherung von Arbeits-Suchenden
und die Sozial-Hilfe.
Das bedeutet:
Auch Menschen ohne Arbeit müssen eine Wohnung haben.
Und genug Geld zum Leben.
Darum kümmert sich das Sozial-Gericht.
Den Text in Leichter Sprache hat das
Fach-Zentrum für Leichte Sprache geschrieben.
Hier geht es zu den bayrischen Sozial·gerichten in Leichter Sprache:
www.lsg.bayern.de/leichte-sprache/