Corona-Verordnung von Baden-Württemberg


In einer Verordnung stehen Regeln.
In Baden-Württemberg gibt es eine Corona-Verordnung.
Wegen dem Coronavirus.

In der Corona-Verordnung steht was in Baden-Württemberg erlaubt ist.
Und was alles in Baden-Württemberg verboten ist.
Die Corona-Verordnung ist noch bis zum 14. Februar 2021 gültig.

Die Corona Verordnung gibt es in Leichter Sprache.

Hier auf der Internet·seite vom Sozial·ministerium:
sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/coronavo-in-leichter-sprache/

Hier zum Download als PDF Datei:
sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/210123_CoronaVO_Erklaerungen_Leichte-Sprache.pdf

Mehr Corona Artikel in Leichter Sprache gibt es hier:
hurraki.de/blog/?s=corona