Dritte Reform·stufe des Bundes·teilhabe·gesetzes


Das Niedersächsische Landes·amt für Soziales, Jugend und Familie hat
Info·blätter gemacht.
Die Info·blätter sind in Leichter Sprache.
In den Info·blättern steht:
Welche neue Regeln gibt es im Bundes·teilhabe·gesetz.

Im Bundes·teilhabe·gesetz gibt es neue Regeln.
Die neuen Regeln gibt es ab dem 1.1.2020.

Das Landes·amt in Niedersachsen hat 2 Infoblätter gemacht.
Einmal für Menschen die ambulante Hilfe brauchen.
Und einmal für Menschen die stationäre Hilfe brauchen.

Am Anfang vom Info·blatt steht:

Wegen dem Gesetz
wird Einiges anders.
Darum müssen Sie vielleicht
neue Anträge stellen
beim Sozial-Amt.
Sozial-Amt
Das Sozial-Amt sagt Ihnen dann Bescheid.

Hier gibt es die Info·blätter:
https://soziales.niedersachsen.de/startseite/menschen_mit_behinderung/eingliederungshilfe_fur_behinderte_menschen/aufgaben_und_grundlagen_der_eingliederungshilfe/allgemeines/antragserfordenis-nach-108-sgb-ix-in-der-eingliederungshilfe-fur-menschen-mit-behinderungen-ab-01-01-2020-179522.html