Hilft die BITV 2.0 den Bürgern?

In Deutschland gibt es die Barriere·freie-Informations·technik-Verordnung.
Hurraki hat zu diesem Thema bei Politikern nachgefragt.

Die BITV 2.0 ist eine Verordnung.
BITV 2.0 ist eine Abkürzung.
BITV 2.0 heißt:
Barriere·freie-Informations·technik-Verordnung.

In der Verordnung stehen verschiedene Sachen zum Thema Barriere·freiheit.
In der Verordnung steht, dass alle Bürger Internet·seiten lesen können sollen.
Zum Beispiel: Internet·seiten sollen so sein,
dass auch Blinde einen Screenreader benutzen können.

Oder es soll Leichte Sprache Informationen geben.

Die Verordnung gibt es schon viele Jahre.
Das letzte mal wurde die Verordnung im September 2011 geändert.
Das heißt, die BITV 2.0 hat Geburtstag.

Deshalb hat Hurraki verschiedene Politiker gefragt:
„In Deutschland gibt es die BITV 2.0.
Viele Internetseiten von Ministerien und
Behörden haben jetzt einen Button für Leichte Sprache.
Reicht das für die Menschen die Leichte Sprache brauchen?“

Uwe Schummer ist Mitglied im Bundestag.
Er ist in der Partei CDU.
In seiner Partei ist er der Beauftragter für Menschen mit Behinderungen.
Er sagt:

Die BITV 2.0 bringt richtige und gute Verbesserungen für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen.
Die Angebote in Leichter Sprache sind erste Schritte,
um auch auf die Zielgruppe der Menschen mit Leseschwierigkeiten einzugehen.
Teilhabe an Informationen sind ein wesentliches Menschenrecht,
das wir alle gemeinsam schrittweise umsetzen müssen.
Wer Leichte Sprache beachtet,
erreicht viel mehr Menschen.
Das haben auch schon viele Organisationen erkannt.
Leichte Sprache ist auf dem Vormarsch,
das ist bereits im Alltag erkennbar.
Auch politisch geht es mit der Leichten Sprache voran.
Bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes sollen etwa auch Bescheide, wie ein Rentenbescheid,
ergänzend in Leichter Sprache erläutert werden.
Über diesen Service werden sich sicherlich alle Bürgerinnen und Bürger sehr freuen.

Kerstin Tack ist Mitglied im Bundestag.
Sie ist in der Partei SPD.
In ihrer Partei ist sie die behindertenpolitische Sprecherin.
Sie sagt:

Die Einführung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung war ein guter Schritt.
Wichtige Internet-Seiten haben jetzt ein Angebot in Leichter Sprache.
Viele Menschen in Deutschland können so besser verstehen,
was eine Behörde macht.
Der Button für Leichte Sprache ist dafür ein guter Wegweiser.

Aber wir brauchen noch mehr Angebote in Leichter Sprache.
Nicht nur auf der Bundes-Ebene.
Auch andere sollten Leichte Sprache auf ihren Internet-Seiten haben:
die Behörden der Länder und der Kommunen.
Und auch private Anbieter.
Und wir brauchen bessere Angebote in Leichter Sprache.
Nur allgemeine Informationen über eine Behörde reichen nicht.
Auch Gesetze sollten in Leichter Sprache erklärt werden.
Ein gutes Beispiel ist die Erklärung zum neuen Bundes-Teil-Habe-Gesetz.
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales hat sie geschrieben.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für mehr Leichte Sprache ein.
Zum Beispiel:
Sie will das Petitionsrecht für Menschen mit Behinderungen verbessern.
Das schreibt sie in einem Positions-Papier.
Dem Papier haben alle SPD-Abgeordneten im Januar 2015 zugestimmt.
Wir fordern darin: Menschen, die Leichte Sprache brauchen,
sollen sich gut informieren und eine Petition einreichen können.
Ich finde wichtig, dass alle Menschen verstehen:
Was passiert in der Politik?
Nur so können alle mitreden und teilhaben.
Darum setze ich mich weiter für die Leichte Sprache ein.

Corinna Rüffer ist Mitglied im Bundestag.
Sie ist in der Partei Bündnis 90 – Die Grünen.
In ihrer Partei ist sie die Sprecherin für Behinderten·politik.
Sie sagt:

Es ist gut, wenn Ministerien und Behörden einen Button für Leichte Sprache haben.
Das ist für viele Menschen eine Hilfe.
Aber es hilft nicht allen.
Zum Beispiel:
Manche Menschen können nicht lesen.
Ein Text in Leichter Sprache hilft nicht genug,
wenn jemand Leichte Sprache braucht und nicht lesen kann.
Dann muss jemand anderes vorlesen.

Katrin Werner ist Mitglied im Bundestag.
Sie ist in der Partei Die Linke.
Sie ist in ihrer Partei die behindertenpolitische Sprecherin.
Sie sagt:

Meine Partei, Die LINKE, und ich als behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion treten dafür ein,
dass allen Menschen die gleiche gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird.
Dazu ist der Zugang zu barrierefreien Informationen elementar.
Es ist daher unerlässlich in allen gesellschaftlichen Bereichen das Angebot der Leichten Sprache zu erweitern.
Der Button für Leichte Sprache,
der inzwischen auf einigen Internetseiten von Bundesbehörden zu finden ist,
ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Doch das reicht nicht aus.
Auch private Unternehmen und Medien sollten meiner Meinung nach,
dazu verpflichtet werden ein Angebot an barrierefreien Informationen zur Verfügung zu stellen.

Kürzlich habe ich eine E-Mail von einer Bürgerin erhalten,
in der sie den Mangel an Inhalten in Leichter Sprache in der aktuellen Tagespolitik bemängelt hat.
Sie ist gezwungen auf die BILD-Zeitung zurückzugreifen.
Ich halte das für brandgefährlich.
Diese Zeitung darf nicht die einzige Informationsquelle für Menschen sein.
Das muss sich schleunigst ändern

Die BITV 2.0 gilt für die Behörden der Bundes·verwaltung.
In der BITV 2.0 steht:
Internet·seiten von Behörden sollen einen Button für Leichte Sprache haben.
Die Behörden sollen Leichte Sprache Infos für diese Sachen haben:

  • Informationen zum Inhalt
  • Hinweise zur Navigation sowie
  • Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache.

Viele Behörden haben jetzt einen Button für Leichte Sprache.
Meistens gibt es 1 – 3 Seiten in Leichter Sprache.
Alle anderen Seiten sind in schwerer Sprache.

Hurraki hat eine Frage an die Leser.
Hilft die BITV 2.0 den Bürgern?


UPDATE 19.09.2015 – 16 Uhr
Das Wort Gesetz durch das Wort Verordnung ersetzt.