Keine Ermittlungen nach sexueller Gewalt an Berlinerin
Eine Berlinerin hat ihren Chef angezeigt.
Wegen sexueller Gewalt.
Die Staats·anwalschaft will nicht weiter ermitteln.
Weil die Frau mit Behinderung sich nicht richtig ausdrücken kann.
Deshalb klagt die Frau jetzt.
Vor dem Landes·verfassungs·gerichts·hof Berlin.
Verschiedene Leute helfen der Frau bei der Klage.
Zum Beispiel Rechtsanwältinnen.
Und Theresia Degener.
Sie arbeitet an der Fach·hoch·schule in der Stadt Bochum.
Sie macht sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen stark.
Zusammen haben sie eine Presse·meldung geschrieben.
Die Presse·meldung gibt es auch in Leichter Sprache.
In der Meldung steht, was passiert ist.
Und:
Die Rechts-Anwältinnen haben gesagt:
Es sind viele Fehler gemacht worden.
Zum Beispiel:
- Als Frau M. mit der Polizei gesprochen hat.
- Und als sie mit der Staats-Anwaltschaft gesprochen hat.
Außerdem denken wir:
Die Aussage von Frau M. wurde nicht ernst genommen.
Die Staat-Anwaltschaft hat Frau M. nicht geglaubt.
Frau M. wurde nicht mit Respekt behandelt.
Das alles bedeutet:
Frauen mit Behinderung werden schlechter behandelt als andere Menschen.
Hier geht es zur Presse·meldung in Leichter Sprache:
https://www.bodys-wissen.de/files/bodys_wissen/Downloads/Pressemitteilung_LSP_22.pdf