Rechte nach dem Sozial·gesetz·buch in Leichter Sprache


In Deutschland gibt es das Sozial·gesetz·buch.
Im Neunten Sozial·gesetz·buch stehen die Rechte für Menschen mit Behinderung.
Die Texte im Sozial·gesetz·buch sind in schwerer Sprache.
Manche Texte gibt es jetzt auch in Leichter Sprache.

Das Niedersächsisches Landes·amt für Soziales, Jugend und Familie hat eine Internet·seite.
Auf der Internet·seite gibt es Texte in Leichter Sprache.
Zum Beispiel aus dem Sozial·gesetz·buch.

Am Anfang steht:

Als berufstätiger Schwer-Behinderter haben Sie besondere Rechte.
Berufstätig bedeutet:
Sie haben eine Arbeit.
Zu den Rechten gehört zum Beispiel:
Ihr Arbeit-Geber darf Sie nicht einfach so entlassen.
Das schwere Wort dafür ist: besonderer Kündigungs-Schutz.
[…]
Als Schwer-Behinderter bekommen Sie
besondere Hilfe für den Arbeits-Platz.
Zum Beispiel:
Sie bekommen eine technische Arbeits-Hilfe.
Das bedeutet zum Beispiel:
Sie brauchen einen großen Bild-Schirm.
Weil Sie schlecht sehen.
Oder Sie brauchen eine besondere Tastatur.
Weil Sie blind sind.

Hier geht es zu den Texten in Leichter Sprache:
https://soziales.niedersachsen.de/startseite/menschen_mit_behinderung/behinderung_und_ausweis/nachteilsausgleiche/rechte-nach-dem-sozialgesetzbuch–neuntes-buch–leichte-sprache-115348.html