BADV in Leichter Sprache

Bildschirmfoto von www.badv.bund.de

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Die Abkürzung BADV steht für:
Bundes
Amt für zentrale
Dienste und offene
Vermögensfragen.

Der deutsche Staat hat früher vielen Menschen
unrechtmäßig Geld und Besitz abgenommen.
Das passierte in der Nazi-Zeit (1933-1945)
und in der DDR-Zeit (1949-1990).
Die Beamten in dieser Abteilung entscheiden,
ob Menschen Geld zurückbekommen.

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