Keine Ermittlungen nach sexueller Gewalt an Berlinerin
Eine Berlinerin hat ihren Chef angezeigt.
Wegen sexueller Gewalt.
Die Staats·anwalschaft will nicht weiter ermitteln.
Weil die Frau mit Behinderung sich nicht richtig ausdrücken kann.
Deshalb klagt die Frau jetzt.
Vor dem Landes·verfassungs·gerichts·hof Berlin.
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