Unterhalts·vorschuss in Leichter Sprache

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Das Bundes·familien·ministerium hat eine Internet·seite gemacht.
Die Seite heißt Familien·ratgeber.
Auf der Seite gibt es Informationen in Leichter Sprache.

Es gibt einen Text in Leichter Sprache.
Zum Thema Unterhalts·vorschuss.
Auf der Seite steht:

Sie sind allein·erziehend und der andere Eltern·teil
zahlt keinen Unterhalt oder nur unregelmäßig Unterhalt?
Dann haben Sie vielleicht Anspruch auf einen Unterhalts·vorschuss.
Der Unterhalts·vorschuss ist eine staatliche Familien·feistung.

Auf der Seite steht auch,
was die Voraussetzungen für den Unterhalts·vorschuss sind.
Und wie viel Geld das ist.

Hier geht es zur Seite in Leichter Sprache:
https://familienportal.de/familienportal/unterhalts-vorschuss-in-leichter-sprache/129766