Bearbeiten von „Bundestagswahl“
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Bei der Bundestagswahl, wählt das Volk Vertreter. | |||
Die Vertreter kommen dann in den Deutschen [[Bundestag]]. | |||
Die | Die Vertreter werden alle 4 Jahre neu gewählt. | ||
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== Genaue Erklärung == | == Genaue Erklärung == | ||
Im [[Grundgesetz]] im Artikel 39 steht, | |||
dass der Deutsche Bundestag alle vier (4) Jahre neu gewählt wird. | |||
Die Regeln für die Wahl stehen im Wahlgesetz. | |||
In Deutschland dürfen alle Bürger ab 18 Jahren wählen gehen. | |||
Bei jeder [[Demokratie|demokratischen]] Wahl gibt es bestimmte [[Wahlgrundsätze]]. | |||
Das heißt die Wahl soll: | |||
allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein. | |||
Jeder Bürger bekommt eine [[Wahlbenachrichtigung]]. | |||
Jeder Bürger bekommt eine [[Wahlbenachrichtigung | |||
Das heißt: | Das heißt: | ||
Alle Bürger die im [[Wählerverzeichnis]] stehen, | |||
bekommen eine Wahlbenachrichtigung. | |||
Mit dieser Wahlbenachrichtigung, | |||
Mit dieser | |||
kann man wählen gehen. | kann man wählen gehen. | ||
Oder [[ | Oder sich die Unterlagen für die [[Briefwahl]] schicken lassen. | ||
Mit der | Mit der [[Wahlbenachrichtigung]] geht man am Wahltag ins [[Wahllokal]]. | ||
Dort bekommt man einen | Dort bekommt man einen Stimmzettel. | ||
Man hat | Man hat zwei Stimmen. | ||
Eine [[Erststimme | Eine [[Erststimme]] und eine [[Zweitstimme]]. | ||
Mit der Erststimme wählt man den [[Direktkandidat]]. | |||
Das heißt, man wählt eine Person aus dem eigenen [[Wahlkreis]]. | |||
In jedem Wahlkreis kommt die Person mit den meisten Stimmen in den Bundestag. | |||
Mit der Zweitstimme wählt man eine [[Partei]]. | |||
Die | Die Parteien mit den meisten Stimmen kommen in den Bundestag. | ||
Die Partei mit der Mehrheit, wird zur Regierungspartei. | |||
Manchmal reichen die Stimmen einer Partei nicht. | |||
Dann tun sich mehrere Parteien zusammen. | |||
Dazu sagt man [[Koalition]]. | |||
Parteien die weniger als fünf (5) Prozent der Stimmen haben, | |||
Parteien die weniger als 5 Prozent der Stimmen haben, | |||
kommen nicht in den Bundestag. | kommen nicht in den Bundestag. | ||
Das ist die [[Fünfprozentklausel]] | |||
Die | Die Bundeskanzlerin oder | ||
der Bundeskanzler wird nicht bei der Bundestagswahl gewählt. | |||
Die Bundeskanzlerin oder | |||
der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt. | |||
Vor der Bundestagswahl sagen die Parteien, | Vor der Bundestagswahl sagen die Parteien, |