Bearbeiten von „Insolvenz“
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muss sie einen Insolvenz-Antrag machen. | muss sie einen Insolvenz-Antrag machen. | ||
Den Antrag kann der [[Chef]] | Den Antrag kann der [[Chef]] der Firma stellen. | ||
Oder jemand der sein aus·geliehenes Geld zurück | Oder jemand der sein aus·geliehenes Geld zurück möchte. | ||
Oder Personen bei denen die Firma [[Schulden]] hat. | Oder Personen bei denen die Firma [[Schulden]] hat. | ||
Der Insolvenz-Antrag wird vom [[Gericht]] geprüft. | |||
Das Gericht prüft viele Sachen. | Das Gericht prüft viele Sachen. | ||
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Zum Beispiel ob man das Geld für das Gericht zahlen kann. | Zum Beispiel ob man das Geld für das Gericht zahlen kann. | ||
Wenn die Firma das Geld nicht bezahlen kann, | Wenn die Firma das Geld dafür nicht bezahlen kann, | ||
wird die Firma in ein [[Schuldnerverzeichnis]] eingetragen. | |||
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[[Kategorie:Recht und Gesetz]] | [[Kategorie:Recht und Gesetz]] | ||
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