Kollektiv·vertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Kollektiv·vertrag ist für alle Arbeit·nehmer in demselben Beruf. | Ein Kollektiv·vertrag ist für alle Arbeit·nehmer in demselben [[Beruf]]. | ||
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Version vom 17. November 2015, 20:09 Uhr
Ein Kollektiv·vertrag ist eine besondere Art von Vertrag.
Den Vertrag gibt es zwischen Arbeit·nehmern und Arbeit·gebern.
Ein Kollektiv·vertrag ist für alle Arbeit·nehmer in demselben Beruf.
Das Wort Kollektiv·vertrag wird nur in Österreich verwendet.
Gleiche Wörter
Arbeits·vertrag
Tarif·vertrag
Gesamt·arbeits·vertrag
Genaue Erklärung
Viele Menschen verdienen Geld mit Arbeit.
Für die Arbeit werden sie bezahlt.
Nicht alle bekommen gleich viel bezahlt.
In verschiedenen Berufen gibt es verschiedene Verträge.
In diesen Verträgen steht auch der Lohn.
In Österreich heißen diese Verträge so: Kollektiv·verträge.
Diese Kollektiv·verträge werden zwischen Arbeit·nehmern und Arbeit·gebern vereinbart.
Diese Kollektiv·verträge gelten für alle Arbeit·nehmer in demselben Beruf.
In diesen Kollektiv·verträgen stehen die Regeln für Arbeit·nehmer und Arbeit·geber:
- Wieviel Lohn bekomme ich?
- Wieviel Urlaub kann ich machen?
- Wieviel Urlaubs·geld bekomme ich?
- Wie sind meine Arbeits·zeiten?
In Österreich heißt diese Art von Vertrag Kollektiv·vertrag.
In der Schweiz und in Liechtenstein heißt diese Art von Vertrag Gesamt·arbeits·vertrag
In Deutschland heißt diese Art von Vertrag Tarif·vertrag.
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