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Alle 5 Jahre wird der Land·tag gewählt. | Alle 5 Jahre wird der Land·tag gewählt. | ||
Im Bundes·land [[Bremen]] wird der Land·tag alle 4 Jahre gewählt. | |||
Jeder der 18 Jahre alt ist darf mit·wählen. | Jeder der 18 Jahre alt ist darf mit·wählen. | ||
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Jeder Bürger kann einen Politiker aus dem eigenen Ort wählen. | Jeder Bürger kann einen Politiker aus dem eigenen Ort wählen. | ||
Und jeder Bürger kann eine | Und jeder Bürger kann eine politische Partei wählen. | ||
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