Amtssprache: Unterschied zwischen den Versionen
Manzal (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(Kategorie ergänzt) |
||
Zeile 49: | Zeile 49: | ||
[[Kategorie:Sprache]] | [[Kategorie:Sprache]] | ||
[[Kategorie:Öffentliche Verwaltung]] | |||
[[Kategorie:Seiten mit defekten Dateilinks]] | [[Kategorie:Seiten mit defekten Dateilinks]] | ||
{{Vorlage:Textprüfen}} | {{Vorlage:Textprüfen}} | ||
__NOTOC__ | __NOTOC__ |
Aktuelle Version vom 31. Juli 2016, 16:31 Uhr
Eine Amtssprache ist eine Sprache.
Diese Sprache wird in einem Land gesprochen.
Die Sprache wird bei Behörden benutzt.
Und sie wird von Politiker gesprochen.
Eine Amts·sprache ist oft schwierig zu verstehen.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Staatssprache
Gerichtssprache
Amtsspr. (Abkürzung)
Offizielle Sprache
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Amts·sprache wird benutzt:
- um Bürger Fragen zu beantworten
- in Besprechungen
- wichtige Regeln auf·zu·schreiben
In manchen Ländern gibt es verschiedene Amts·sprachen.
In Deutschland gibt es eine Amts·sprache.
Länder mit mehreren Amts·sprachen benutzten auch noch eine Arbeits·sprache.
Amts·sprachen und Arbeits·sprachen gibt es zum Beispiel bei den Vereinte Nationen.
|