Übung: Artikel 2 Grundgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Juni 2019, 06:43 Uhr
Im Artikel 2 vom Grundgesetz stehen Rechte und Pflichten.
Darin steht das alle Menschen frei sind.
Alle Menschen dürfen so leben wie sie wollen.
Jeder darf bestimmen was er seinem Leben machen will.
Aber man hat dabei auch Pflichten.
Man darf keine Rechte von anderen Menschen verletzen.
Zum Beispiel andere Menschen stören.
Oder andere Menschen bedrohen.
Der Artikel 2 vom Grund·gesetz steht im Grund·gesetz von Deutschland.
Gleiche Wörter
Artikel 2 GG
Art. 2 Abs. 2 GG
Art. 2 GG
Genaue Erklärung
Artikel 2 vom Grund·gesetz ist ein Grund·recht.
Freie Entfaltung der Persönlichkeit
Im Artikel 2 steht das jeder seine Persönlichkeit frei entfalten kann.
Man entscheidet was für eine Art Person man sein will.
Das heißt,
jeder darf selbst entscheiden was er in seinem Leben machen will.
Zum Beispiel welche Freunde man haben will.
Oder was man lernen will.
Oder was man für Kleider anzieht.
Recht auf Leben
Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben.
Nur ein Gesetz darf gegen dieses Recht sein.
Recht auf körper·liche Un·versehrt·heit
Jeder Mensch hat ein Recht auf körper·liche Un·versehrt·heit.
Zum Beispiel wenn man von jemanden bedroht wird.
Dann bekommt man Schutz von der Polizei.
Nur ein Gesetz darf gegen dieses Recht sein.
Freiheit der Person
Die Freiheit von einer Person ist ein Recht von jedem.
Zum Beispiel selbst bestimmen wo man wohnen will.
Grund·rechte muss jeder einhalten
Im Artikel 2 steht das sich alle Menschen an die Grund·rechte halten müssen.
Auch die Gruppe die Gesetze macht.
Und die Gruppe die Gesetze kontrolliert.
Und die Gruppe die über Recht und Unrecht entscheiden müssen.
Kein Gesetz darf die Grund·rechte verletzen.
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