Aarhus-Konvention: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Januar 2020, 18:26 Uhr
Die Aarhus-Konvention ist ein Vertrag.
In dem Vertrag geht es um Rechte im Umwelt·schutz.
Gleiche Wörter
Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Genaue Erklärung
Die Aarhus-Konvention gibt es seit dem 25. Juni 1998.
47 Staaten haben den Vertrag unterschrieben.
Die Europäische Union hat den Vertrag unterschrieben.
Und alle Länder in der Europäischen Union haben den Vertrag unterschrieben.
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