Artikel des Grundgesetzes: Unterschied zwischen den Versionen
Nlue (Diskussion | Beiträge) |
Nlue (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 58: | Zeile 58: | ||
=== [[Artikel 18 Grundgesetz|Artikel 18]] === | === [[Artikel 18 Grundgesetz|Artikel 18]] === | ||
Wer die Grund·rechte missbraucht, hat kein Recht auf Grund·rechte. | |||
=== [[Artikel 19 Grundgesetz|Artikel 19]] === | === [[Artikel 19 Grundgesetz|Artikel 19]] === | ||
:Regeln für Grund·rechte. | :Regeln für Grund·rechte. |
Version vom 9. März 2020, 17:53 Uhr
Die Artikel des Grundgesetzes stehen in einem dicken Buch.
Die Artikel sind Regeln und Pflichten.
Und alle Menschen in Deutschland müssen sich daran halten.
Die Artikel stehen im Grund·gesetz.
Im Grund·gesetz stehen 202 Artikel.
Grund·rechte von Deutschland
Artikel 1
- Jeder Mensch ist wichtig. Und jeder Mensch ist wertvoll. Und jeder Mensch hat die gleichen Rechte. Der Staat muss das schützen.
Artikel 2
- Jeder Mensch ist frei. Jeder Mensch darf so leben wie er möchte. Alle Menschen müssen sich dabei an Gesetze halten.
Artikel 3
- Jeder Mensch soll gleich behandelt werden.
Artikel 4
- Jeder Mensch darf sich seine Religion selber aus·suchen.
Artikel 5
- Jeder Mensch darf seine Meinung sagen. Zeitungen dürfen ihre eigene Meinung sagen.
Artikel 6
- Familien haben einen besonderen Schutz.
Artikel 7
- Alle müssen sich an Schul·regeln halten.
Artikel 8
- Menschen dürfen sich treffen und ihre Meinung sagen.
Artikel 9
- Menschen dürfen zusammen Vereine machen.
Artikel 10
- Briefe von anderen zu lesen ist verboten. Mit·hören von Telefon·gesprächen ist verboten.
Artikel 11
- Jeder Menschen darf sich aus·suchen wo er wohnen möchte.
Artikel 12
- Jeder Mensch darf sich aus·suchen was er arbeiten möchte.
Artikel 13
Keiner muss fremde Menschen in seine Wohnung lassen.
Artikel 14
Jeder darf seine persönlichen Sachen haben. Der Staat darf persönlichen Sachen nur in wenigen Fällen weg·nehmen
Artikel 15
Der Staat darf nur manche Sachen wegnehmen. Die Wegnahme muss für alle gut sein.
Artikel 16
Keiner darf einem die Staats·angehörigkeit weg·nehmen.
Artikel 16a
Wer von einem anderen Land verfolgt wird, bekommt in Deutschland Schutz.
Artikel 17
Jeder darf eine Petition machen
Artikel 18
Wer die Grund·rechte missbraucht, hat kein Recht auf Grund·rechte.
Artikel 19
- Regeln für Grund·rechte.
Bund und Länder
Bundestag
Bundesrat
Ausschuss
Bundes·präsident
Bundes·regierung
Artikel 63
Gesetz·gebung vom Bund
Ausführung der Gesetze
Recht·sprechung
Geld
Verteidigung
Schluss·bestimmungen
|