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Volljährig wird in Deutschland ein Mensch genannt,der das 18. Lebensjahr erreicht hat. | |||
Eine Ausnahme sind Menschen, denen die Geschäftsfähigkeit in Teilbereichen oder ganz entzogen worden ist. Dies kann aber nur durch einen entsprechenden Antrag beim Vormundschaftsgericht | |||
In der Regel ist ein Mensch der die Volljährigkeit erreicht hat auch voll geschäftsfähig. | |||
Das bedeutet, er ist für alle seine Geschäfte selbst verantwortlich. | |||
Eine Ausnahme sind Menschen, denen die Geschäftsfähigkeit in Teilbereichen oder ganz entzogen worden ist. | |||
Dies kann aber nur durch einen entsprechenden Antrag beim Vormundschaftsgericht geschehen. | |||
[[Kategorie:Recht und Gesetz]] | [[Kategorie:Recht und Gesetz]] | ||
[[Kategorie:Selbstbestimmung]] | [[Kategorie:Selbstbestimmung]] |
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