Bewohnerbeirat: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Bewohnerbeirat vertritt die Bewohner in Betreuungseinrichtungen
Ein Bewohnerbeirat vertritt die Bewohner in [[Betreuungseinrichtung]]en




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In einem großen Haus können natürlich nicht alle mitreden.
In einem großen Haus können natürlich nicht alle mitreden.


Darum schreibt das Wohn- und Teilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen vor, dass die Bewohner Menschen wählen die für sie
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sprechen.  
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[[Kategorie:Selbstbestimmung]]
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