Elektronische Gesundheitskarte: Unterschied zwischen den Versionen
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:Zum Beispiel für das Recht auf [[informationelle Selbstbestimmung]] | |||
Aktuelle Version vom 1. Januar 2024, 16:46 Uhr
Die elektronische Gesundheits·karte ist eine Chip Karte.
Diese Karte gibt es in Deutschland.
Die Menschen bekommen die Karte von ihrer Kranken·versicherung.
Gleiche WörterBearbeiten
Gesundheits·karte
Elektronische Patienten·karte
eGK (Abkürzung)
Genaue ErklärungBearbeiten
Das kurze Wort für elektronische Gesundheits·karte ist: eGK.
Seit dem 1. Januar 2014 gibt es die eGK.
Vorher gab es die Kranken·versicherten·karte.
Auf der eGK ist ein Lichtbild.
Auf der eGK sollen mehr Daten gespeichert werden.
Zum Beispiel:
- Rezepte vom Arzt
- Arzt·brief
- Medizin Daten für den Notfall
- eine Patienten·akte
Viele finden die neue Karte schlecht.
Sie sagen:
- die neue Karte kostet viel Geld
- die Karte macht viele Sachen komplizierter
- der Patient hat nur wenig Vorteile von der Karte
- die Daten auf der Karte sind unsicher
- die Karte ist eine Gefahr für die Bürger·rechte.
- Zum Beispiel für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
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