Werkstattrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 26. August 2012, 22:21 Uhr
In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gibt es einen Werkstattrat.
Die Beschäftigten in einer Werkstatt werden durch den Werkstattrat vertreten.
Genaue ErklärungBearbeiten
Jede Werkstatt für Menschen mit Behinderung muss einen Werkstattrat haben.
Das steht in der Mitwirkungsverordnung.
In der Verordnung steht, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten ein Werkstattrat hat.