Bundesverfassungsgericht: Unterschied zwischen den Versionen
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Jeder Bürger kann zum Bundes·verfassungs·gericht nach Karlsruhe gehen. | |||
Und sich über ein Gesetz beschweren. | |||
Beim Bundes·verfassungs·gericht arbeiten Richter. | |||
Die [[Richter]] entscheiden, ob etwas zum [[Grundgesetz|Grund·gesetz]] passt. | |||
Das kann ein Gesetz sein. | Das kann ein Gesetz sein. | ||
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Das Gericht hat zwei (2) Abteilungen. | Das Gericht hat zwei (2) Abteilungen. | ||
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Aktuelle Version vom 12. Juli 2014, 09:13 Uhr
Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist in Karlsruhe.
Es ist das höchste Gericht in Deutschland.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bundes-Verfassungs-Gericht
BVerfG (Abkürzung)
Verfassungs·gericht des Bundes
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Bundes·verfassungs·gericht gibt es seit dem Jahr 1951.
Jeder Bürger kann zum Bundes·verfassungs·gericht nach Karlsruhe gehen.
Und sich über ein Gesetz beschweren.
Beim Bundes·verfassungs·gericht arbeiten Richter.
Die Richter entscheiden, ob etwas zum Grund·gesetz passt.
Das kann ein Gesetz sein.
Oder eine Organisation.
Struktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Gericht hat zwei (2) Abteilungen.
Man nennt eine Abteilung auch Senat.
In jedem Senat gibt es 8 Richter.
Ein Senat entscheidet wichtige Fälle.
Es gibt auch mehrere Kammern.
Sie gehören zu den Senaten.
In den Kammern gibt es jeweils 3 Richter.
Die Kammern entscheiden kleinere Fälle.
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