Zweitstimme: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Juni 2021, 19:50 Uhr
Bei der Bundes·tags·wahl in Deutschland haben alle Bürger 2 Stimmen.
Eine Erst·stimme und eine Zweit·stimme.
Mit der Zweit·stimme wählt man eine Partei.
Mit der Erst·stimme wählt man einen Direkt-kandidat.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Partei·stimme
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Für die Bundes·tags·wahl gibt es einen Stimm·zettel.
Der Stimm·zettel hat 2 Spalten.
Die rechte Spalte ist für die Zweitstimme.
Je mehr Stimmen eine Partei bekommt,
desto mehr Plätze bekommt die Partei im Bundes·tag.
Ausnahme:
Eine Partei muss mindestens 5 Prozent von den Stimmen haben.
Parteien mit weniger Stimmen,
kommen nicht in den Bundes·tag.
Siehe auch Fünf-prozent-klausel.
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