Heimmitwirkungsverordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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HeimmwV | Abkürzung für Heim-Mit-Wirkungs-Verordnung: '''HeimmwV''' | ||
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Im [[Heimgesetz]] steht dass es eine Heim-Mit-Wirkungs-Verordnung geben muss. | Im [[Heimgesetz]] des Landes steht, dass es eine Heim-Mit-Wirkungs-Verordnung geben muss. | ||
Jedes Bundesland hat ein eigene Verordnung. | Jedes Bundesland hat ein eigene Verordnung. | ||
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- wer darf Heimbeiräte wählen | - wer darf Heimbeiräte wählen | ||
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Aktuelle Version vom 1. November 2012, 13:17 Uhr
In der Heim-Mit-Wirkungs-Verordnung steht, was der Heimbeirat darf.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Abkürzung für Heim-Mit-Wirkungs-Verordnung: HeimmwV
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Heimgesetz des Landes steht, dass es eine Heim-Mit-Wirkungs-Verordnung geben muss.
Jedes Bundesland hat ein eigene Verordnung.
In der Verordnung steht zum Beispiel:
- wer darf Heimbeirat werden
- wer darf Heimbeiräte wählen
- wer die Heimbeiratswahl bezahlt
- wie lange man Heimbeirat bleibt
- wann ein neuer Heimbeirat gewählt wird
- welche Aufgaben der Heimbeirat
- wo Heimbeiräte mit reden dürfen