Bundestagswahl: Unterschied zwischen den Versionen
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== Genaue Erklärung == | == Genaue Erklärung == | ||
Die Bundestagswahl soll alle 4 Jahre sein. | |||
Das steht im Grundgesetz. | |||
Im Artikel 39. | |||
Für die Bundes·tags·wahl gibt es Regeln. | |||
Die Regeln stehen im [[Wahlgesetz|Wahl·gesetz]]. | |||
Zum Beispiel wer wählen darf. | |||
Den Bundestag darf wählen wer: | |||
* die [[Deutschland|deutsche]] [[Staatsangehörigkeit]] hat | |||
* mindestens 18 Jahre alt ist | |||
* im [[Wählerverzeichnis|Wähler·verzeichnis]] steht | |||
Jeder Bürger bekommt eine [[Wahlbenachrichtigung]]. | Bei jeder [[Demokratie|demokratischen]] Wahl gibt es [[Wahlgrundsätze]]. | ||
Das heißt die Wahl soll | |||
* allgemein, | |||
* unmittelbar, | |||
* frei, | |||
* gleich und | |||
* geheim sein. | |||
Jeder Bürger bekommt eine [[Wahlbenachrichtigung|Wahl·benachrichtigung]]. | |||
Das heißt: | Das heißt: | ||
Man bekommt einen Brief. | |||
Wer im [[Wählerverzeichnis]] steht, | |||
bekommt eine Wahl·benachrichtigung. | |||
Mit dieser | |||
Mit dieser Wahl·benachrichtigung, | |||
kann man wählen gehen. | kann man wählen gehen. | ||
Oder | Oder [[Brief·wahl]] machen lassen. | ||
Mit der Wahl·benachrichtigung geht man am Wahl·tag ins [[Wahl·lokal|Wahllokal]]. | |||
Dort bekommt man einen [[Stimmzettel|Stimm·zettel]]. | |||
Man hat 2 Stimmen. | |||
Eine [[Erststimme|Erst·stimme]] und eine Zweit·stimme. | |||
Das heißt man darf 2 Kreuze machen. | |||
Mit der Erst·stimme wählt man den [[Direktkandidat|Direkt·kandidat]]. | |||
Der Direkt·kandidat ist eine Person. | |||
Die Person kommt aus dem [[Wahlkreis|Wahl·kreis]] in dem man wohnt. | |||
Aus jedem Wahl·kreis wird eine Person gewählt. | |||
Die Person mit den meisten Stimmen darf in den Bundes·tag | |||
Mit der Zweitstimme wählt man eine [[Partei]]. | Mit der Zweitstimme wählt man eine [[Partei]]. | ||
Eine Partei braucht mehr als 5 Prozent der Stimmen. | |||
Dann darf sie in den Bundes·tag | |||
Das ist die [[Fünfprozentklausel]] | |||
Parteien die weniger als 5 Prozent der Stimmen haben, | |||
kommen nicht in den Bundestag. | |||
Die Partei mit der Mehrheit, wird zur Regierungspartei. | Die Partei mit der Mehrheit, wird zur Regierungspartei. | ||
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Die [[Bundeskanzlerin|Bundes·kanzlerin]] wird nicht bei der Bundes·tags·wahl gewählt. | |||
Der Bundestag wählt die Bundes·kanzlerin. | |||
Das heißt die Mitglieder im Bundes·tag wählen die Bundes·kanzlerin. | |||
Vor der Bundestagswahl sagen die Parteien, | Vor der Bundestagswahl sagen die Parteien, |