Werkstattrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Juli 2008, 13:51 Uhr
In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gibt es einen Werkstattrat.
Die Beschäftigten in einer Werkstatt werden durch den Werkstattrat vertreten.
Genaue Erklärung
Jede Werkstatt für Menschen mit Behinderung muss einen Werkstattrat haben.
Das steht in der Mitwirkungsverordnung.
In der Verordnung steht, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten ein Werkstattrat hat.