Übung: Artikel 4 Grundgesetz
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Im Artikel 4 vom Grund·gesetz stehen Rechte für Religion.
Darin steht, das jeder Menschen sich seine Religion aus·suchen kann.
In Deutschland sind alle Religionen erlaubt.
Alle dürfen beten wie sie wollen.
Keiner darf dabei ge·stört werden.
Wer keine Religion hat, darf keine Nachteile haben.
Keiner darf eine Religion verbieten.
Und keiner darf zum Militär·dienst gezwungen werden.
Der Artikel 4 vom Grund·gesetz steht im Grund·gesetz von Deutschland.
Gleiche WörterBearbeiten
Artikel 4 GG
Art. 4 GG
Artikel 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Genaue ErklärungBearbeiten
Artikel 4 vom Grund·gesetz ist ein Grund·recht.
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