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(Die Seite wurde neu angelegt: „Die '''Barrierefreie Informationstechnik Verordnung''' ist eine Verordnung. Die Verordnung gehört zum Behindertengleichstellungsgesetz. Das kurze Wort …“) |
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Die '''Barrierefreie Informationstechnik Verordnung''' ist | Die '''Barrierefreie Informationstechnik Verordnung''' ist ein Gesetz. | ||
Das kurze Wort dafür ist '''BITV'''. | Das kurze Wort dafür ist '''BITV'''. | ||
Die BITV gehört zum [[Behindertengleichstellungsgesetz|Behinderten-gleichstellungs-gesetz]]. | |||
In der BITV steht: | In der BITV steht: | ||
Internet- | Internet-seiten von Behörden müssen [[Barrierefreies Internet|barrierefrei]] sein. | ||
Das heißt: | Das heißt: | ||
Informationen auf | Informationen auf sollen für alle sein. | ||
Jeder soll die Internet-seiten verstehen und benutzen können. | |||
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Manche Menschen benutzen [[Hilfsmittel]] um Internet-seiten anzuschauen. | Manche Menschen benutzen [[Hilfsmittel]] um Internet-seiten anzuschauen. | ||
In der Verordnung steht | In der Verordnung steht, | ||
dass die Hilfsmittel mit den Internet-seiten funktionieren müssen. | |||
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===== BITV 2.0 ===== | ===== BITV 2.0 ===== | ||
Die zweite Version von BITV heißt: '''BITV 2.0'''. | |||
Die zweite Version wurde am 12. September 2011 gemacht. | |||
In der zweiten Version sind mehr Regeln dazu gekommen. | |||
Zum Beispiel: | |||
Bis zum 22. März 2014 mussten alle Internet-seiten des Bundes barrierefrei sein. | |||
Die Internet-seiten müssen [[Gebärdensprache]] und [[Leichte Sprache]] haben. | |||
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