Übung: Artikel 3 Grundgesetz
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Im Artikel 3 vom Grund·gesetz stehen Rechte und Pflichten.
Darin steht das alle Menschen die gleichen Rechte haben.
Frauen müssen die gleichen Rechte haben wie Männer.
(Frauen dürfen keine Nachteile haben.)
Der Staat muss sich darum kümmern.
Das alle Menschen die gleichen Rechte haben.
Zum Beispiel das gleiche Geld für Arbeit.
Der Artikel 3 vom Grund·gesetz steht im Grund·gesetz von Deutschland.
Gleiche WörterBearbeiten
Artikel 3 GG
Art. 3 GG
Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Genaue ErklärungBearbeiten
Artikel 3 vom Grund·gesetz ist ein Grund·recht.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleichBearbeiten
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