Aarhus-Konvention: Unterschied zwischen den Versionen

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Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten


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Version vom 19. Juli 2021, 22:32 Uhr

Die Aarhus-Konvention ist ein Vertrag.

In dem Vertrag geht es um den Umwelt·schutz.

In dem Vertrag steht, welche Rechte die Menschen beim Umwelt·schutz haben.

Die Menschen können zum Beispiel vor Gericht gehen.

Wenn jemand gegen den Umwelt·schutz verstößt.


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Genaue Erklärung

Die Aarhus-Konvention gibt es seit dem Jahr 1998.

47 Staaten haben den Vertrag unterschrieben.

Die Europäische Union hat den Vertrag unterschrieben.

Und alle Länder in der Europäischen Union haben den Vertrag unterschrieben.