Abgeordnete: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
15 Bytes hinzugefügt ,  17. Februar 2019
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Abgeordnete''' sind Leute,  
'''Abgeordnete''' sind Leute,  


die Menschen von einer Stadt oder einem Land vertreten.  
die Menschen von einer Stadt oder von einem Land vertreten.  


Sie vertreten die Bürgerinnen und Bürger in der [[Politik]].  
Sie vertreten die Bürgerinnen und Bürger in der [[Politik]].  
Zeile 23: Zeile 23:
== Genaue Erklärung ==
== Genaue Erklärung ==


Abgeordnete werden von der Bevölkerung für eine bestimmte Zeit [[Wahl|gewählt]].  
Abgeordnete werden von Menschen für eine bestimmte Zeit [[Wahl|gewählt]].  




Zeile 31: Zeile 31:




Sie sollen im [[Parlament]] ihre Wähler vertreten.  
Sie sollen im [[Parlament]] ihre Wählerinnen und Wähler vertreten.  


Das heißt, dass sie im [[Interesse]] der Bürger und Bürgerinnen entscheiden.  
Das heißt, dass sie im [[Interesse]] der Bürger und Bürgerinnen entscheiden.  
Zeile 40: Zeile 40:




Welche Aufgaben und Pflichten Abgeordnete haben, steht im [[Abgeordnetengesetz]].
Welche Aufgaben und Pflichten Abgeordnete haben, steht im [[Abgeordneten·gesetz]].




75

Bearbeitungen

Navigationsmenü