Abschiebung (Recht und Gesetz)

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Bei einer Abschiebung muss eine Person aus einem Land raus.

Die Person wird ab·geschoben.

Weil sie keine Staats·bürgerschaft vom Land hat.

Oder,

weil sie keine Aufenthalts·erlaubnis hat.


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Gleiche Wörter

Ausschaffung

Schubwesen

Rückschaffung


Genaue Erklärung

Eine Abschiebung ist ein Zwangs·mittel.

Das heißt,

man zwingt eine Person, das Land zu verlassen.


Eine Ab·schiebung machen Länder.

Wenn eine Person kein Recht hat im Land zu sein.

Das Land, in das die Person zurück soll,

muss damit auch einverstanden sein.


Flüchtlinge werden oft ab·geschoben.

Weil gesagt wird:

Wo dieser Flüchtling herkommt,

ist es sicher.

Dieser Flüchtling hat kein Recht auf Asyl.

Deshalb muss er in sein Heimat·land zurück.

Auch wenn er nicht will.


Beamte bringen die Person aus dem Land,

wenn die Person nicht freiwillig geht.

Solange können die Beamte die Person einsperren.

Die Person kommt solange in Abschiebe·haft.


Etwas Ähnliches wie eine Ab·schiebung ist eine Ausweisung.

Bei einer Aus·weisung ist die Genehmigung abgelaufen.

Das heißt,

Wenn diese Zeit vorbei ist muss die Person das Land verlassen.

 

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