Artikel des Grundgesetzes

Die Artikel des Grundgesetzes stehen in einem dicken Buch.

auf dem Bild ist das Grund·gesetz·buch von Deutschland zu sehen

Die Artikel sind Regeln und Pflichten.

Und alle Menschen in Deutschland müssen sich daran halten.

Die Artikel stehen im Grund·gesetz.

Im Grund·gesetz stehen 202 Artikel.

Grund·rechte von DeutschlandBearbeiten

Artikel 1Bearbeiten

Jeder Mensch ist wichtig. Und jeder Mensch ist wertvoll. Und jeder Mensch hat die gleichen Rechte. Der Staat muss das schützen.

Artikel 2Bearbeiten

Jeder Mensch ist frei. Jeder Mensch darf so leben wie er möchte. Alle Menschen müssen sich dabei an Gesetze halten.

Artikel 3Bearbeiten

Jeder Mensch soll gleich behandelt werden.

Artikel 4Bearbeiten

Jeder Mensch darf sich seine Religion selber aus·suchen.

Artikel 5Bearbeiten

Jeder Mensch darf seine Meinung sagen. Zeitungen dürfen ihre eigene Meinung sagen.

Artikel 6Bearbeiten

Familien haben einen besonderen Schutz.

Artikel 7Bearbeiten

Alle müssen sich an Schul·regeln halten.

Artikel 8Bearbeiten

Menschen dürfen sich treffen und ihre Meinung sagen.

Artikel 9Bearbeiten

Menschen dürfen zusammen Vereine machen.

Artikel 10Bearbeiten

Briefe von anderen zu lesen ist verboten. Mit·hören von Telefon·gesprächen ist verboten.

Artikel 11Bearbeiten

Jeder Menschen darf sich aus·suchen wo er wohnen möchte.

Artikel 12Bearbeiten

Jeder Mensch darf sich aus·suchen was er arbeiten möchte.

Artikel 13Bearbeiten

Keiner muss fremde Menschen in seine Wohnung lassen.

Artikel 14Bearbeiten

Jeder darf seine persönlichen Sachen haben. Der Staat darf persönlichen Sachen nur in wenigen Fällen weg·nehmen

Artikel 15Bearbeiten

Der Staat darf nur manche Sachen wegnehmen. Die Wegnahme muss für alle gut sein.

Artikel 16Bearbeiten

Keiner darf einem die Staats·angehörigkeit weg·nehmen.

Artikel 16aBearbeiten

Wer von einem anderen Land verfolgt wird, bekommt in Deutschland Schutz.

Artikel 17Bearbeiten

Jeder darf eine Petition machen

Artikel 18Bearbeiten

Wer die Grund·rechte missbraucht, hat kein Recht auf Grund·rechte.

Artikel 19Bearbeiten

Regeln für Grund·rechte.


Bund und LänderBearbeiten

BundestagBearbeiten

BundesratBearbeiten

AusschussBearbeiten

Bundes·präsidentBearbeiten

Bundes·regierungBearbeiten

Artikel 63Bearbeiten

Wahl vom Bundes·kanzler


Gesetz·gebung vom BundBearbeiten

Ausführung der GesetzeBearbeiten

Recht·sprechungBearbeiten

GeldBearbeiten

VerteidigungBearbeiten

Schluss·bestimmungenBearbeiten

 

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