Artikel des Grundgesetzes: Unterschied zwischen den Versionen

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Jeder darf eine [[Petition]] machen
 
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:wer die Grund·rechte missbraucht, hat kein Recht auf Grund·rechte.
:wer die Grund·rechte missbraucht, hat kein Recht auf Grund·rechte.

Version vom 9. März 2020, 16:53 Uhr

auf dem Bild ist das Grund·gesetz·buch von Deutschland zu sehen

Die Artikel des Grundgesetzes stehen in einem dicken Buch.

Die Artikel sind Regeln und Pflichten.

Und alle Menschen in Deutschland müssen sich daran halten.

Die Artikel stehen im Grund·gesetz.

Im Grund·gesetz stehen 202 Artikel.

Grund·rechte von Deutschland

Artikel 1

Jeder Mensch ist wichtig. Und jeder Mensch ist wertvoll. Und jeder Mensch hat die gleichen Rechte. Der Staat muss das schützen.

Artikel 2

Jeder Mensch ist frei. Jeder Mensch darf so leben wie er möchte. Alle Menschen müssen sich dabei an Gesetze halten.

Artikel 3

Jeder Mensch soll gleich behandelt werden.

Artikel 4

Jeder Mensch darf sich seine Religion selber aus·suchen.

Artikel 5

Jeder Mensch darf seine Meinung sagen. Zeitungen dürfen ihre eigene Meinung sagen.

Artikel 6

Familien haben einen besonderen Schutz.

Artikel 7

Alle müssen sich an Schul·regeln halten.

Artikel 8

Menschen dürfen sich treffen und ihre Meinung sagen.

Artikel 9

Menschen dürfen zusammen Vereine machen.

Artikel 10

Briefe von anderen zu lesen ist verboten. Mit·hören von Telefon·gesprächen ist verboten.

Artikel 11

Jeder Menschen darf sich aus·suchen wo er wohnen möchte.

Artikel 12

Jeder Mensch darf sich aus·suchen was er arbeiten möchte.

Artikel 13

Keiner muss fremde Menschen in seine Wohnung lassen.

Artikel 14

Jeder darf seine persönlichen Sachen haben. Der Staat darf persönlichen Sachen nur in wenigen Fällen weg·nehmen

Artikel 15

Der Staat darf nur manche Sachen wegnehmen. Die Wegnahme muss für alle gut sein.

Artikel 16

Keiner darf einem die Staats·angehörigkeit weg·nehmen.

Artikel 16a

Wer von einem anderen Land verfolgt wird, bekommt in Deutschland Schutz.

Artikel 17

Jeder darf eine Petition machen

Artikel 18

wer die Grund·rechte missbraucht, hat kein Recht auf Grund·rechte.

Artikel 19

Regeln für Grund·rechte.


Bund und Länder

Bundestag

Bundesrat

Ausschuss

Bundes·präsident

Bundes·regierung

Artikel 63

Wahl vom Bundes·kanzler


Gesetz·gebung vom Bund

Ausführung der Gesetze

Recht·sprechung

Geld

Verteidigung

Schluss·bestimmungen

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Auf dem Bild ist Papier und ein Stift

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