Asyl: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Wort '''Asyl''' kommt aus der griechischen Sprache.
Das Wort '''Asyl''' kommt aus der griechischen Sprache.


Auf deutsch heißt Asyl: Zufluchtsort
Auf deutsch heißt Asyl: Zu·fluchts·ort




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Unterkunft
Unterkunft


Notschlafstelle
Not·schlaf·stelle


Heim
Heim


Zufluchtsort
Zu·fluchts·ort


Schutzort
Schutz·ort


Unterschlupf
Unter·schlupf
 
Zufluchtsort


Refugium
Refugium
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In manchen Ländern dürfen Menschen nicht sagen was sie denken.
In manchen Ländern dürfen Menschen nicht sagen was sie denken.


Dort werden Menschen ins Gefängnis gesteckt, gefoltert oder sogar ermordet.
Dort werden Menschen ins [[Gefängnis]] gesteckt.
 
Oder [[Folter|gefoltert]].
 
Oder ermordet.
 


Oder es gibt einen Krieg in einem Land.
Oder es gibt einen [[Krieg]] in einem Land.


Dann möchten die Menschen aus ihrem Land weg.
Dann möchten die Menschen aus ihrem Land weg.
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In Deutschland gibt es das Asylrecht.
In [[Deutschland]] gibt es das Asyl·recht.


Das steht im [[Grundgesetz]] im Paragraph Nummer 16a.
Das steht im [[Grundgesetz]] im Paragraph Nummer 16a.
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Dort steht:
Dort steht:


Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Politisch Verfolgte genießen Asyl·recht.




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Aktuelle Version vom 15. Oktober 2021, 07:10 Uhr

Das Wort Asyl kommt aus der griechischen Sprache.

Auf deutsch heißt Asyl: Zu·fluchts·ort


Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unterkunft

Not·schlaf·stelle

Heim

Zu·fluchts·ort

Schutz·ort

Unter·schlupf

Refugium


Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In manchen Ländern dürfen Menschen nicht sagen was sie denken.

Dort werden Menschen ins Gefängnis gesteckt.

Oder gefoltert.

Oder ermordet.


Oder es gibt einen Krieg in einem Land.

Dann möchten die Menschen aus ihrem Land weg.

Weil sie Angst haben eingesperrt oder umgebracht zu werden.

Diese Menschen fragen dann nach Asyl in einem anderen Land.

Das heißt:

Sie wollen in einem sicheren Land leben.

So lange bis es in ihrem eigenem Land wieder sicher ist.


In Deutschland gibt es das Asyl·recht.

Das steht im Grundgesetz im Paragraph Nummer 16a.

Dort steht:

Politisch Verfolgte genießen Asyl·recht.

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