Bürgerrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn der Ausländer ein Mitglied von einer ausländischen Regierung ist.
Wenn der Ausländer ein Mitglied von einer ausländischen Regierung ist.
In Deutschland stehen die Bürger·rechte im [[Grundgesetz|Grund·gesetz]].
Zum Beispiel:
* [[Versammlungsfreiheit|Versammlungs·freiheit]] steht im  Artikel 8 im Grund·gesetz
* Vereinigungs·freiheit und Koalitions·freiheit  steht im  Artikel 9 im Grund·gesetz
* Recht auf Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet  steht im  Artikel 11 im Grund·gesetz
* Recht auf freie Wahl von Beruf, Arbeits·platz und Ausbildungs·stätte  steht im  Artikel 12 im Grund·gesetz





Aktuelle Version vom 5. März 2022, 19:17 Uhr

Bürger·rechte sind Rechte,

die alle Menschen in einem Land haben.


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Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grund·rechte


Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bürger·rechte sind Grund·rechte.

Alle Bürger in einem Land haben diese Grund·rechte.


Menschen·rechte gelten für alle Menschen.

Bürger·rechte gelten nur für die Bürger von einem Staat.


Zum Beispiel in Deutschland:

Die Versammlungs·freiheit ist ein Bürger·recht.

Alle Bürger haben das Rechte auf eine Demonstration zu gehen.

Auf der Demonstration darf man seine Meinung sagen.

Auch Ausländern dürfen ihre Meinung sagen.

Der Staat Ausländern verbieten zu einer Demonstration zu gehen.

Zum Beispiel:

Wenn der Ausländer ein Mitglied von einer ausländischen Regierung ist.


In Deutschland stehen die Bürger·rechte im Grund·gesetz.

Zum Beispiel:

  • Versammlungs·freiheit steht im Artikel 8 im Grund·gesetz
  • Vereinigungs·freiheit und Koalitions·freiheit steht im Artikel 9 im Grund·gesetz
  • Recht auf Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet steht im Artikel 11 im Grund·gesetz
  • Recht auf freie Wahl von Beruf, Arbeits·platz und Ausbildungs·stätte steht im Artikel 12 im Grund·gesetz
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