Bestellerprinzip: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Änderung der Größe ,  5. Januar 2016
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 3: Zeile 3:
Das Gesetz gibt es in [[Deutschland]].
Das Gesetz gibt es in [[Deutschland]].


Darin steht wer einen [[Immobilienmakler|Immobilie·nmakler]] bezahlen muss.  
Darin steht wer einen [[Immobilienmakler|Immobilien·makler]] bezahlen muss.  


Bezahlen muss: die Person, die den Immobilien·makler einen Arbeits·auftrag gibt.  
Bezahlen muss: die Person, die den Immobilien·makler einen Arbeits·auftrag gibt.  
1.900

Bearbeitungen