Bewohnerbeirat: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: __NOTOC__ Ein Bewohnerbeirat vertritt die Bewohner in Betreuungseinrichtungen == Gleiche Wörter == Heimbeirat == Genaue Erklärung == Die Bewohner von Betreuun...)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(3 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
__NOTOC__
__NOTOC__
Ein Bewohnerbeirat vertritt die Bewohner in Betreuungseinrichtungen
Ein Bewohnerbeirat vertritt die Bewohner in [[Betreuungseinrichtung]]en




Zeile 17: Zeile 17:
In einem großen Haus können natürlich nicht alle mitreden.
In einem großen Haus können natürlich nicht alle mitreden.


Darum schreibt das Wohn- und Teilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen vor, dass die Bewohner Menschen wählen die für sie
Darum schreibt das [[Wohn- und Teilhabegesetz]] in Nordrhein-Westfalen vor, dass die Bewohner Menschen wählen die für sie
sprechen.  
sprechen.  


Zeile 24: Zeile 24:




<imagemap>
Image:Sprechblase.svg.png|22px|
circle 256 171 128 [[Diskussion:Bewohnerbeirat|Hier können sie einen Kommentar zu diesem Wort schreiben]]
desc none
</imagemap>




[[Kategorie:Selbstbestimmung]]
[[Kategorie:Selbstbestimmung]]

Aktuelle Version vom 21. August 2012, 15:16 Uhr

Ein Bewohnerbeirat vertritt die Bewohner in Betreuungseinrichtungen



Gleiche WörterBearbeiten

Heimbeirat


Genaue ErklärungBearbeiten

Die Bewohner von Betreuungseinrichtungen (Heimen) sollen in ihrem Haus mitbestimmen und mitwirken können.

In einem großen Haus können natürlich nicht alle mitreden.

Darum schreibt das Wohn- und Teilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen vor, dass die Bewohner Menschen wählen die für sie sprechen.

Das ist der Bewohnerbeirat.