Bewohnerbeirat: Unterschied zwischen den Versionen

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In einem großen Haus können natürlich nicht alle mitreden.
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[[Kategorie:Selbstbestimmung]]
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Aktuelle Version vom 21. August 2012, 15:16 Uhr

Ein Bewohnerbeirat vertritt die Bewohner in Betreuungseinrichtungen



Gleiche WörterBearbeiten

Heimbeirat


Genaue ErklärungBearbeiten

Die Bewohner von Betreuungseinrichtungen (Heimen) sollen in ihrem Haus mitbestimmen und mitwirken können.

In einem großen Haus können natürlich nicht alle mitreden.

Darum schreibt das Wohn- und Teilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen vor, dass die Bewohner Menschen wählen die für sie sprechen.

Das ist der Bewohnerbeirat.