Bildungsauftrag


Bildungs·auftrag ist in Gesetzen festgelegt.

Im Staat hat jeder seine Aufgabe.

Und der Staat sorgt für die Bildung.

Dabei helfen die Länder.

Und die Kreise.

Und die Kommunen.


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Genaue ErklärungBearbeiten

Der Bildungs·auftrag gilt für:

  • Schulen
  • Universitäten
  • Radiosender
  • Fernsehsender
 

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