Bundesland: Unterschied zwischen den Versionen
→Genaue Erklärung
Sai (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
Zeile 30: | Zeile 30: | ||
Den Chef einer Regierung in einem Bundesland nennt man [[Ministerpräsident]]. | Den Chef einer Regierung in einem Bundesland nennt man [[Ministerpräsident]]. | ||
Von jedem Bundesland sind wenigstens drei | Von jedem Bundesland sind wenigstens drei Personen im [[Bundesrat]]. | ||
Höchstens aber 6 | Höchstens aber 6 Personen. Dazu sagt man auch Stimmen. | ||
Jedes Bundesland hat also hat wenigstens drei Stimmen. Höchstens aber 6 Stimmen. | Jedes Bundesland hat also hat wenigstens drei Stimmen. Höchstens aber 6 Stimmen. |